Frage zu Creative Commons Gema und Co und Gemeinfreiheit

Kennst sich da jemand von euch aus?

Kurz gefragt: Ist es möglich in Deutschland Musik völlig unabhänig von Gema und Co zu veröffentlichen wenn ich Gemeinfreie Samples benutze oder ein Remix mache?

Ausführliche Frage:

Wie ist das eigentlich mit Creative Commons und der Gemeinfreiheit in Deutschland?

Hier: Definition/De - Definition of Free Cultural Works Steht folgender Satz (Link kommt von hier: Creative Commons — Attribution 3.0 Unported — CC BY 3.0 Auf das Logo Free Cultural aproved for work klicken).

Sie müssen wissen, dass eine solche Identifikation nicht die hier beschriebenen Rechte vermittelt; ein Werk ist nur frei, wenn es eine der Freikulturlizenzen (engl.) verwendet oder gemeinfrei ist (engl.: public domain; In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ist die Übertragung eines Werkes in die Gemeinfreiheit nicht möglich)

Wenn du nun Samples von CC Mixter Nutzt oder einen Remix machts und wieder veröffentlichts( Samples Browser ) und auch Korrekt auch den Urheber angibst und auf die Lizenz veweißt kann mann trotzdem Ärger von Gema und Co bekommen?

Kann ich Musik auf einer Homepage / Myspace / Youtube so ohne weiteres veröffentlichen und mich drauf berufen: Die Samples die ich genommen habe sind Ja gemeinfrei die Gema kann mir nichts anhaben?

Oder gibts da Fallstricke und ich bin hier in Deutschland Machtlos der Gema und Co ausgeliefert und müsste eigentlich jeden Titel bei denen Einreichen und wenn ich das nicht mache könnte ich Ärger bekommen?

Hallo Zeitschleife,

ich bin da zwar kein Fachmann, aber ich habe mir gerade die FAQs auf der GEMA-Website durchgelesen und dabei ist mir der Punkt 13 ins Auge gesprungen:
https://www.gema.de/musikurheber/weitere-faq-fuer-musikurheber.html

Ich zitiere mal:
“Punkt 13: Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden? Ja – allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch eine Ausschüttung zu erwarten ist. Dabei ist zu beachten, dass der urheberrechtliche Schutz bereits durch das Urheberrechtsgesetz gewährt wird und nicht von der Anmeldung bei der GEMA abhängig ist. Bei verlegten Werken sollte stellvertretend für alle am Werk beteiligten Personen die Anmeldung vom Verlag vorgenommen werden. Unverlegte Werke sollte der Komponist anmelden. <…>”

Ich interpretiere dies so, dass ich bei Liedern, die ich unter die Creative Commons Licence stelle und nicht bei der GEMA anmelde, möglich, weil ich dafür keine Ausschüttung erwarte.

Falls ich hier jetzt falsch liege, möge man mir das bitte mitteilen. Das Thema finde ich nämlich sehr interessant.

Kurz gefragt: Ist es möglich in Deutschland Musik völlig unabhänig von Gema und Co zu veröffentlichen wenn ich Gemeinfreie Samples benutze oder ein Remix mache?

public domain Samples → je nach CC Lizenz ja

Remix → ist was völlig anderes, da muss auf jeden Fall immer der Urheber gefragt werden ob erlaubt oder nicht.

Stellt nun jemand seinen Song unter einer CC Lizenz “völlig freie Verwurstung” ins Netz dann hat er damit diese Erlaubnis erteilt.


Was hat das alles mit der Gema zu tun ? Rein gar nichts !

Denn die ist dafür da die Verwertungsrechte ihrer Mitglieder zu vertreten. Da musst du nicht mitmachen. Ob es Sinnvoll ist jeder einzelnen Radiostation/Fernsehprogramm hinterherzutraben die dann deinen Track spielt ist was anderes. Bist du allerdings einmal Gema Mitglied musst du alle Tracks die du unter deinem angegeben Künstler/Komponistennamen veröffentlichst dort anmelden. (das ist Punkt 13) Gemafreie Werke als Gema Mitglied macht dann Klaus Huber anstatt Anton Neumann :wink:

Hi As Music Danke für die Antwort.

Bin gar nicht auf die Idee gekommen mal bei der Gema zu kucken.

Da wäre auch noch punkt 4 interessant:

Kann man jede(n) Musik/Text frei bearbeiten

Urheberrechtlich freie Werke können von jedermann ohne besondere Genehmigung benutzt, bearbeitet, verändert oder umgestaltet werden. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist hingegen nur mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers möglich.

Dem Bearbeiter steht nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ein eigenes Urheberrecht an seiner Bearbeitung zu. Diese ist zwar wie ein selbständiges Werk geschützt, doch der Bearbeiter darf sie erst dann nutzen, wenn der Rechtinhaber des Werkes eingewilligt hat oder das Urheberrecht am bearbeiteten Werk erloschen ist.

Gruß

Frank


Hi Anterior,

danke für die Antwort.

Ich hoffe mal die Creative Commons Lizenz ist so wasserdicht das ich frei von Gema Musik / Samples dort ohne bedenken Berabeiten Verändern kann wenn ich auf die entspr. Lizenz auf der Hompage CD etc. wo ich es veröffentliche verweiße.

Also wenn ich CC BY habe ist da die (kommerzielle) Nutzung erlaubt und ich muss nur den Urherber nennen.

Also versteh ich das so das ich nicht verpflichtet bin Musik bei der Gema anmelden zu müssen wenn ich Musik mache (auch ohne irgendwelche Samples) sondern frei entscheiden kann meine Musik auch unter Creative Commons zu veröffentlichen und die Grema kann dann nicht kommen und sagen: Freundchen du musst auf jeden Fall Musik bei uns anmelden egal ob Mitglied oder nicht. Die Gema hätte ja dan eine Monopolstellung und das wird wohl Rechtlich nicht gehen.

Aber einmal Mitglied dann hast du geloost :frowning:

Gruß

Frank

Oh da gucke ich gerade bei Creative Commons Hompage und dann das:

Wenn du also Mitglied bei der Gema bist gibts Probleme wenn du (veröffentlichte?) Samples auf CC hochlädts.

Aber guckt mal hier und seht euch die Videos zu Everything is a Remix an:

Einige der Weltbekanntestens Songs sind Remixe wie hält das dann Gema und CO damit?

Nochmal zum Mitmeisseln → Die Gema ist nicht böse, keine Staatliche Institiution oder steht mit dem Satan im Verbund sondern ist nur ein Verein von Musikern die sich zusammengeschlossen haben um ihre Nutzungsrechte Gemeinsam zu vertreten.

So ein Verein hat eine Satzung und deine obigen Links beziehen sich auf Satzungsregeln für Gema Mitlgieder. Bist du Mitglied musst alle Werke an die Gema melden. Das ist wie gesagt nicht sonderlich schlimm denn dann ist das public domain Werk halt von jemand “anderem”.

Ja Stimmt da hast du 100% Recht, die Gema ist nicht böse und macht auch Sinn. Auch die Künstler wollen ja was verdienen.

Ich denke das Problem sind eher die Rechteinhaber oder Anwälte die daraus Gewinn schlagen wollen.

Und der Rechtinhaber ist ja nicht immer der Musiker / Künstler .


Ich habe hier ein Intressantes Video in Youtube gefunden:

Beantwortert einige meiner Fragen die ich gestellt habe. Ich denke wenn ich Samples von CC benutze und das kommerziell nutzen wollte dann würde ich folgende Lizenz nehmen: (vom About The Licenses - Creative Commons)

CC BY Namensnennung
CC BY-SA Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Noch ein Interssanter Link zu dem Thema: