Mal eine Frage an diejenigen unter euch, die mit ihrer Musik Geld verdienen (wollen) – die sollten es ja vermutlich am ehesten wissen
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Steinbergs sog. Software Endnutzer-Lizenzvertrag unter Punkt 2.2. (Lizenzerteilung) richtig verstehe. Darin steht:
„Die Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers und werden von Steinberg an Sie nur zur Nutzung in der Erstellung einer direkten oder aufgenommenen Aufführung lizenziert, welche die Muster als Teil eines vom Nutzer abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese Lizenz umfaßt die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster und die Verwertung der abgeleiteten Musikwerke ohne die Verletzung der Rechte von Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von Urheberrechten in den Mustern. Die Muster dürfen - weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt werden. „
Was bedeutet hierbei konkret die „Erstellung einer direkten oder aufgenommenen Aufführung“ bzw. der Terminus „Aufführung“?
Heißt das, dass ich die in der Software (d.h. Cubase, Groove Agent, VST Instruments etc.)enthaltenen Audio- und Midiloops in den von mir komponierten Stücken (ggfs. auch unverändert) nutzen und diese Kompositionen dann auch verkaufen darf?
Kann ich (zumindest in der Regel) davon ausgehen, dass die am Markt erhältlichen (Midi- und Audio-Loops vergleichbare Lizensbedingungen haben?
Danke im voraus und einen schönen Tag zusammen
ferion