Fragen zum Verkauf "gebrauchter" Software

Ich beabsichtige eine Cubase 13 Pro-Lizenz zu verkaufen und meine Fragen diesbezüglich sind:

      • Ist die Einlösung des von Steinberg erstellten Download Access Codes an Fristen gebunden?
      • Erhält der Käufer nur exakt die Version, die ich zum Zeitpunkt der Erstellung des Download Access Codes hatte oder die zum Zeitpunkt der Einlösung aktuelle?
      • Gilt für den Käufer die Grace Period Regelung?

Interessante Fragen!
Wenn man das weiterdenkt, käme als weitere Frage: Kann man die zur Weitergabe von Steinberg erhaltenen Downloadcodes selbst wieder einlösen?
Wenn man, wie bisher üblich, mit dem Einlösen die jeweils aktuelle Version erhalten würde, wäre das eine Updatemöglichkeit zum Nulltarif, sofern man kurz zuvor die alte Version abgemeldet hat…

Aus solchen Überlegungen heraus wäre es logisch, dass der Transfer- Downloadcode genau nur die Version (und nicht eine höhere) freischaltet, die vor der Deaktivierung gültig war. Vergleichbar mit dem Verkauf einer Lizenz, die sich auf einem Dongle befindet.

Deshalb vermute ich, dass für die von Steinberg generierten Ersatz- Downloadcodes andere Regeln gelten als für jungfräuliche Lizenzen. Also nix mit Grace- Period & Co.
Aber ich bin mir natürlich nicht sicher, wie es tatsächlich aussieht.
Vielleicht hat jemand schon praktische Erfahrungen mit dem Thema?

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Also ich denke, es ließe sich durchaus in den Code einbetten, welchem Account/Rechner der Ursprung zugeordnet war. Ich musste ja sogar alle Produkte auf meinem Zweitrechner neu aktivieren, nachdem ich nur die Festplatte getauscht hatte, auf die ich die vorherige Festplatte geklont hatte. Also selbst eine neue Festplatte wurde erkannt, obwohl sie inhaltlich mit der Vorgängerin identisch ist. Ich denke, dann kann auch verhindert werden, dass die alte Lizenz auf einem Rechner erneut aktiviert wird, auf dem sie schon einmal lief.

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Der Knackpunkt ist m.Mn. die Frage, ob die Aktivierung der Transfer-Lizenz (die Einlösung des von Steinberg erhaltenen neuen Downloadcodes) die jeweils aktuelle Softwareversion freischaltet, sich also identisch verhält wie eine neu gekaufte Lizenz.
Dann wären Deine eingangs gestellten Fragen wirklich relevant.

Wenn der Transfer-Downloadcode allerdings nur genau diejenige Version freischaltet, die vor der Deaktivierung und Abmeldung gültig war, dann wäre das alles (Fristen, Grace Period, Reaktivierung im eigenen Account) kein Thema.

Vielleicht stelle ich die Frage mal im englischen Forum. Da gibt es häufiger mal Auskunft direkt von Steinberg.

Wenn ich meine Lizenz verkaufe, dann muss sie meiner Logik nach auch den Umfang haben, den sie für mich hatte, als ich sie gekauft habe, also voll update-/upgradefähig sein und eigentlich auch immer die aktuelle Version freischalten, allein schon um einen gewissen Käuferschutz zu gewährleisten, der ja nur am Download Access Code nicht erkennt, was genau er da gekauft hat.

Jetzt habe ich mir die Fragen im Prinzip ja selbst schon beantwortet, aber eine offizielle Bestätigung wäre halt auch noch gut.

Aus meiner Sicht sollte die Lizenz, die ich verkaufe, genau meinen bisherigen Stand haben und behalten. Klar: update-/ upgradefähig muss sie sein (die Möglichkeit hätte ich ja auch weiterhin gehabt), aber warum sollte sie die aktuelle Version freischalten?

Warum soll der Käufer meiner - sagen wir - C13pro-Lizenz eine C14pro-Lizenz bekommen, wenn er bis zur VÖ von C14 wartet?
Er sollte für das Update auf C14 genauso bezahlen müssen wie ich es hätte tun müssen, wenn ich die Lizenz behalten hätte.

Dann wäre es vergleichbar mit dem Verkauf einer Lizenz auf einem USB-Licenser.

Naja, das funktioniert ja auch, wenn man selbst ein Upgrade kauft und es dann “liegen lässt” bis zur nächsten Version.

Dabei handelt es sich ja um eine neue Lizenz.

Einen Weiterverkauf würde ich eher als Reaktivierung einer vorhandenen Lizenz auf einem anderen Rechner sehen.

Also ich hatte vor, Nuendo als Crossgrade von Cubase 13 Pro zu erwerben und Cubase dann zu verkaufen. Das habe ich mir nun doch anders überlegt.

Mit der als Crossgrade erworbenen Nuendo Version hätte ich aber auch alle Möglichkeiten, die ich bei regulärem Einzel-Kauf hätte. Also auch hier kann ich mit der Einlösung des Codes bis zu nächsten Version warten und die dann aktuelle bekommen oder auch die Grace Period in Anspruch nehmen.
Wenn ich über den Verkaufsassistenten den Verkauf der Lizenz beantrage, erhalte ich ja einen ganz neuen Download Access Code, der ja im Wesentlichen ein neu generierter Key sein wird. Es ist zwar sicher technisch möglich, dort Einschränkungen festzulegen, aber ich denke, es wird einfach ein ganz normaler Code sein, den man dann wie einen neu gekauften verwenden kann.

Ich habe noch 2 Lizenzen (Wavelab Elements 11.2 und Grooveagent), die ich nicht mehr brauche und werde dann vielleicht doch mal den Support anschreiben, um genau zu wissen, was ein Käufer dann tatsächlich bekommt. Das sollte man ja mindestens wissen, wenn man eine Lizenz verkauft, damit man am Ende nicht als “Betrüger” da steht.

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Ja, der Downloadcode, den Du auf Anfrage von Steinberg bekommst (nachdem Du die zu verkaufende Software auf allen Rechnern deaktiviert hast), unterscheidet sich optisch nicht vom Code einer neuen Lizenz.

Aber Steinberg ist natürlich in der Lage, die Codes unterschiedlich zu handeln. Das sieht man ja z.B. an einem DL-Code für ein Update, wo im Gegensatz zu einer neuen Vollversion die Vorversion benötigt wird.
Aus diesem Grund denke ich, dass es auch für einen Transfer-DL-Code besondere Regeln geben kann.

Das wäre sehr interessant. Lass uns die Antwort wissen!