ich hätte da mal eine lizenzrechtliche Frage zu Cubase 7 (oder generell zu Steinberg-Software):
Ich benutze zuhause Cubase 7 mit USB-Dongle an der DAW. Kann/Darf ich an meinem Zweitwohnsitz eine andere DAW installieren und den USB-Dongel von der ersten DAW mitnehmen um auf der anderen DAW ebenfalls Cubase 7 zu benutzen ?
Zur Verdeutlichung: Ich pendle praktisch zwischen zwei Studios mit dem Dongel in der Hosentasche, um immer die jeweilige DAW zu starten, mit der ich gerade arbeite und das mit EINER Cubase-Lizenz (Programm läuft also nie gleichzeitig).
Ich weiß, dass es z.B. bei Betriebssystemen verschiedene Auslegungen der Lizenzen gibt, daher würde ich mich sehr über eine qualifizierte Antwort freuen (gerne von Steinbergs Rechtsabteilung, falls da wer mitliest )
woher hast du diese Info (nicht, dass ich dir nicht trauen würde…)?
Steht das irgendwo im Kleingedruckten oder in den Lizenzbestimmungen während der Installation (welche ich immer fleißig wegklicke)?
gibt es einen Grund, warum es auf 3 Rechner beschränkt ist? Ich finde es ja super, dass ich es auf 1-3 Rechner installieren darf, aber mit dem USB-Licenzer zusammen läuft ja eh immer nur ein Rechner. Daher verstehe ich nicht, was es mit der Zahl 3 auf sich hat.
Aller Guten Dinge sind 3…
Die 3 von der Tankstelle…
3 mal darfst Du raten…
2 mal 3 macht 4 widdewiddewitt und 3 macht neune
3 Rechner pro USB e-Licenser…
ich stelle mir mal vor, dass eine 7 Köpfige Band sich mittels “Dongle-sharing” 7 DAWs installiert und jeder darf an einem Tag den “Produzenten spielen”. Würde das gehen, gingen Steinberg einfach viele Euros flöten…
ist meine Vermutung> money,money,money - must be funny , in a rich man’s world