MP3-Lizensierung

Hallo Community.

Meine Frage ist allgemein, allerdings hat sie sich mir bei der Installation von WaveLab 8 aufgedrängt, deshalb stelle ich sie hier. Einen passenderen Ort habe ich nicht gefunden, kann aber auch an meiner Foren-Unerfahrenheit liegen.

In der Lizenzvereinbarung für Wavelab 8 findet sich folgende Passage:

Für Steinberg-Produkte, die mit Fraunhofer-MP3-Kodierungstechnologie ausgeliefert werden, gilt der folgende Hinweis von Thomson Licensing S.A.: Mit dem Erwerb dieses Produkts ist keine Übertragung einer Lizenz verbunden, noch lässt sich daraus das Recht ableiten, mit diesem Produkt erzeugte Inhalte zu verbreiten, weder über kommerzielle Rundfunkanbieter (terrestrisch, via Satellit, über Kabel und/oder über andere Übertragungswege), noch in Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/oder andere Netzwerke), oder über andere Übertragungssysteme (Pay-Audio, Audio-on-demand o.ä.), oder über Datenträger verschiedenster Art (CD, DVD, Halbleiter-Chips, Festplatten, Speicherkarten o.ä.). Für eine derartige Nutzung wird eine eigenständige Lizenz benötigt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter <> http://mp3licensing.com> >.

Hier wird keine Einschränkung auf WaveLab Elements vorgenommen.
Als Besitzer der Vollversionen von Cubase 6.5 und Wavelab 8 Frage ich mich jetzt zweierlei:

  • kann ich ohne Weiteres alle MP3-Versionen meiner Produkte anbieten ohne nochmals lizenzieren zu müssen?
  • bei der Recherche hier im Forum wurde der Lame-Codec als Ausweichvariante empfohlen. Manche meinen, er würde sogar qualitativ hochwertiger arbeiten als der Fraunhofer-Codec. Wie würde man ihn in die Programme einbinden? Das nachgelagerte Codieren der Waves mit LameDrop ist für mich noch nicht wirklich die geschmeidige Lösung.

Danke!

Ich habe mich das Gleiche beim der VÖ von Wavelab 7 gefragt. Damals erhielt ich als Antwort, daß die Einschränkung NICHT für die Vollversion Wavelab 7 gilt und das der mp3-Encoder bereits als Vollversion enthalten sei. Welchen Sinn macht eine Vollversion, wenn dann soclhe Klauseln zu berücksichtigen sind ? :question:

Na dann möge es helfen, dass die Frage hier steht.
Denn Vollversion (falls das der Wortlaut war) bedeutet ja lediglich “voller Funktionsumfang” und vielleicht noch “zeitlich unbegrenzt”.
Das ist aber definitiv nicht gleichbedeutend mit den vollen Rechten zur Verwertung der Produkte.

Wir freuen uns also auf das, was das große Auge uns dazu sagen wird…
derweil wir geduldig und gleichmütig lächelnd mit den Fingern auf den Tisch trommeln… :smiley:

Na da schließe ich mich doch an. Es sollte schon so sein, daß ich meine eigenen Kompositionen etc. mit einer eigens dafür gekauften Software dann auch im vollen Umfang nutzen kann. Ansonsten ist das Produkt für mich doch sinnlos … :smiley:

Übrigends habe ich bei WL7 aus meiner Unsicherheit dann auch eine eine Lizenz für den mp3-Encoder gekauft, da ich mir darüber auch nicht sicher war. Nur: WO kann ich denn für DIESEN die Lizenzbedingungen einsehen ?

Bin ja gespannt, ob es dazu mal eine offizielle Stellungnahme gibt … ich tippe erstmal auf “nein” :smiling_imp:

Es handelt sich lediglich um eine Bedingung für kommerzielle Verbreiter im erweiterten Sinne von Hörfunk, TV und Film.