Ich muss zum aktuellen Lizenzsystem nochmal was nachfragen:
Bei den Produkten, die ich im Activation Manager sehe und für ich einen DAC verwendet habe, ist es unerheblich, ob ich dafür eine Rechnung auf meinen Namen habe oder nicht?
D.h. wenn jemand anderes per Rechnung ein Produkt kauft und mir den DAC gibt und ich diesen verwende, bin ich aus Sicht von Steinberg der Inhaber der Lizenz und nicht der Rechnungsnehmer?
Der eigentliche Rechnungsnehmer ist dann doch eigentlich nur eine ‘Formalie’ bei Fastspring oder nicht?
Wie ist es dann in dem Fall, wenn ich einen DAC von jemandem bekommen habe, der bezahlt hat und die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt bekommen hat, aber Steinberg aus irgendeinem Grund einen Kaufnachweis von mir benötigt?
Meines Wissens sind Kauf und Aktivierung zwei voneinander unabhängige Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Du kannst Lizenzen z.B. auch als Geschenk für jemanden kaufen, auch als Box im Musikgeschäft, und den DAC dann weitergeben. Dabei ist es egal, ob Käufer und Nutzer unterschiedliche Personen sind.
Vermutlich kann Steinberg nachvollziehen, ob ein legaler DAC eingelöst wurde oder daran irgendwas faul ist. Dafür wird keine Rechnung benötigt. Zumindest wüsste ich nicht wofür.
Die Rechnung braucht man ggf. fürs Finanzamt oder als Nachweis zum Crossgraden bei der Konkurrenz.
Ist der geschilderte Fall hypothetisch oder real passiert?
Aus meiner Sicht ist es genauso, wie @Martin90 bereits gepostet hat.
Es kann Spezialfälle geben, z.B. wenn personalisierte (an einen bestehenden Account / User gebundene) Rabattcodes verwendet wurden, aber dazu kann ich auch nur spekulieren.