Wenn ich einer Firma einen Werbe-Jingle verkaufe, wäre das eine Dienstleistung.
Wenn ein Sänger nur was zum Üben bekommt, zahlt der natürlich dafür nichts.
Im Gegenteil, der Sänger bekommt später etwas für SEINE Dienstleistung.
Dass er damit nur übt, wäre auch keine kommerzielle Verwendung, weil dies im Rahmen der Produktion geschieht.
Erhält ein Sänger einen Ratschlag, wie er singen soll, damit er besser klingt, wäre das ebenso keine Dienstleistung des Produzenten.
Was auch immer in der EULA steht, vor Gericht würde ein Richter auf den konkreten Fall schauen und dann nach ‘Sinn’ oder ‘Unsinn’ logisch entscheiden.
Wer Omnivocal mit dem Cubase-Update erworben hat, hat dafür bezahlt.
Wer für etwas bezahlt hat, dem steht dafür ein adäquater Nutzwert zu, der mindestens im Verhältnis zu dem o.g. Anwendungsfall steht - das ist meine Meinung.
Nehmen wir hypothetisch an, ich kaufe eine Software und in der EULA steht, ich darf damit nur in einer Gummizelle arbeiten, wer hat dann Recht? Die EULA oder der Gott der Logik?
Ich finde meinen aufgezeigten Anwendungsfall alles andere als speziell - im Gegenteil - eine tolle Arbeitserleichtung für viele Produzenten. ![]()
Natürlich bin ich absolut Deiner Meinung, dass man rechtliche Aspekte immer ernst nehmen sollte…