Und meine erste Antwort mit dem Anwendungsfall auch.
Und die weitere “Diskussion” lief deshalb ins Leere, weil Ihr beide unbedingt über Juristisches reden wolltet, aber davon zu wenig versteht, offensichtlich weniger als ich. Soll ich dabei Falsches stehen lassen? Nein, im Interesse der Mitleser mache ich das nicht.
Ich denke du solltest jetzt etwas zurück schrauben, denn du wirst gerade sehr persönlich. Du hast keine Ahnung von meinem juristischen Hintergrund, also unterlass bitte jede Form solcher Angriffe.
Für mich ist jede weitere Diskussion mit dir hier endgültig beendet.
Wieviel Ahnung Du hast, ließ sich aus Deinen Antworten ableiten. Aus der Kommentierung nun einen “Angriff” abzuleiten ist geradezu absurd. Mach Dich außerdem mal schlau, was es wirklich bedeutet, wenn man “persönlich” wird.
im englischen Forum gibt es eine Antwort auf die hier im Post gestellte Frage:
Die Diskussion hier hat sicherlich einen positiven Beitrag zur Aufklärung geleistet, indem diese Frage hier gestellt und diskutiert wurde. Gute Reaktion von Steinberg und Yamaha
Die Quintessenz der Antwort liegt meiner Meinung nach darin, dass sich die Klausel auf die Art des Inputs bezieht: Wenn hier bereits eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, dann darf das so bearbeitete Material nicht kommerziell weiterverwendet werden. Ansonsten steht einer kommerziellen Nutzung nichts entgegen. Ich will mich hier aber nicht aus dem Fenster lehnen - das ist die Interpretation eines Gesprächs über die Klausulierung von Omnivocal zwischen Steinberg und Yamaha.
…wenn man das hier so liest, wird einem wieder mal klar, warum dieses Land den Bach runtergeht und überall hinterher hinkt oder zurückfällt.
TIPP: Lasst doch Musikmachen GANZ sein. Geht in den Keller und schliesst euch ein. Zählt die Fasern der Rauhfasertapete, staubt die Gartenzwerge ab oder schält Kartoffeln.
Und um 20:15 Uhr Brennpunkt gucken, Thema: “Warum überholt jedes andere Land technisch und innovativ inzwischen den Duckmäuserstandort Schland?”
Nach dem Grundgesetz haben alle Länder der Welt das Recht dazu.
Einige Länder haben Schland bereits verklagt, weil es sich beim Rauhfasertapete-Fasernzählen und im Kartoffelschälen nicht überholen lässt.
Zweifel sind schlecht. Statt hier zu spekulieren habe ich mich an Yamaha gewendet. Man darf den Output kommerziell nutzen (unter gewöhnlicher Berücksichtigung des Urheberrechtes).
Yamaha schrieb:
Dear Matthias Weber
Thank you for contacting Yamaha’s Omnivocal Customer Center.
Inquiry:
I have read the EULA of Omnivocals Beta, which is included with Steinberg Cubase 15. However, I still do not clearly understand whether I am allowed to use Omnivocals Beta in commercial productions (music releases).
I am the author and composer of the lyrics and melody. If this needs to be clarified on a per-song basis, I would be happy to provide you with the songs in which I use Omnivocals.
Kind regards,
Answer:
We sincerely apologize for any confusion caused by the wording in the EULA.
As stated in the manual (FAQ 6.5), music works created using Omnivocal may be freely used for commercial purposes without requiring any permission or credit from Yamaha or Steinberg.
[Hyperlink aufs Manual, den ich hier nicht posten kann]
Omnivocal Beta User Manual [Chapter 6. FAQ]
Thank you for your continued support of Omnivocal.