Vor allen Dingen deshalb, weil es ja die Pluginhersteller sind, die ihren Müll da hinein kippen.
Du meinst den Ordner mit den VST2 ?
Bevor man irgendwelchen Herstellern einen Vorwurf über vagabundierende Dll’s machen kann müsste man folgende Fragen beantworten:
- a) Gibt es gemäss den Steinberg- Spezifikation eine Vorschrift wo Plugins ihre allfällig zusätzlich notwendigen Dll’s abzulegen haben?
b) Wurde für den VST 2 -Ordner welche Plugins enthalten von Steinberg ein bestimmter Pfad für zusätzliche Dll’s vorgeschrieben?
c) Lassen sich Plugin Dll’s von Hilfsbibliotheken die im gleichen Verzeichnis sind leicht und automatisiert voneinander trennen?
Und jetzt meine Antworten dazu nach meinem gegenwärtigen Wissensstand:
- a) Ich sehe keine solche Vorschrift
b) Ich sehe von Steinberg auch keine Vorschrift welche festlegt wo genau der VST2 Ordner zu liegen hat
c) Ja, man kann Plugin Dll’s beim laden anhand der Schnittstellendefinition als Plugin erkennen.
Meine Ausführungen dazu:
Wegen c) sehe ich nicht ein warum andere Dlls die keine Plugin sind oder sein möchten als fehlerhaftes Plugin in einer VST2 -Blacklist erscheinen müssen. Denn von Steinberg gibt es keine Vorschrift für die VST2 -Pfade auf der Festplatte und auch nicht eine Vorschrift für relative Pfade zu allfälligen Hilfs-Dll’s eines Plugin.
Windows:
Bei Windows hat Microsoft aber Empfehlungen herausgegeben für die Pfade von Dlls die von Programmen mehrerer Hersteller über eine bekannte öffentlich zugängliche Schnittstelle aufgerufen werden.
Alle solche 64bit Dlls sollten in diesem Pfad und dessen Unterverzeichnissen liegen:
C:\Program Files\Common Files
also sowohl die VST2 als auch die VST3 Plugin sollten auf Windows in diesem Pfad plaziert werden. Seht doch mal bei euch nach was dort alles zu finden ist 
Der Grund ist, das nur Dlls die unter “Common Files” bzw. gemeinsame Dateien abgespeichert sind vom Windows Betriebssystem (auch in Zukunft) angemessen als Plugin behandelt werden. Damit meint Microsoft die Rechteverwaltung, es wird sicher gestellt das es unter diesem Pfad zu keinen Konflikten mit Benutzerrechten bei gemeinsamen Dateien kommen kann. VST -Plugin sind gemeinsame Dateien.
Der von vielen Windows -Nutzern oder Installationsprogrammen gewählte Ort für die VST2 Plugin ist aber C:\Program Files\VST oder \VST2 oder \VSTPlugin und noch weitere Orte -aber nicht alle Plugin sind im dafür vorgesehenen Platz unter Common Files abgelegt.
Zusammengefasst gesagt, es gibt von Steinberg keine Vorschriften wo Hersteller die VST2 -Plugin abzulegen haben, es gibt nur Empfehlungen von Microsoft.
Die Nichteinhaltung dieser Empfehlungen kann auf Windows zu Rechtekonflikten führen, so dass es notwendig sein könnte Cubase oder andere DAW mit Administrator -Rechten auszuführen. Mit Windows 10 wurde die Rechteverwaltung nochmals überarbeitet, so dass Windows 10 empfindlicher reagiert wenn Dlls oder Programme in nicht empfohlenen Pfaden aufgerufen werden.
Auf dem Mac weiss ich nicht ob es Empfehlungen von Apple gibt, weil ich keinen Mac besitze. Wer auf Windows alle Plugin und dessen Hilfsdateien unter gemeinsamen Dateien abgelegt hat, der braucht Cubase vermutlich nie als Administrator auszuführen. Eine Blacklist in welcher Dlls enthalten sind die keine VST -Schnittstelle enthalten halte ich für überflüssig, es sollten nur Dlls drin sein welche versuchen sich über die von Steinberg definierte VST -Schnittstelle als Plugin zu registrieren aber ein fehlerhaftes Verhalten aufweisen.